Der praktische FallEntgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchrecht ist keine steuerbare Veräußerung i. S. d. § 23 EStG
| Zwecks Trennung von Eigentum und Fruchtziehungsrecht wird bei Immobilienvermögen – insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – regelmäßig ein Nießbrauchrecht bestellt. Während dem Nießbraucher die Nutzungen aus der Immobilie in Form von Selbstnutzung oder Mieteinnahmen zustehen, geht das Eigentum beispielsweise auf die Kinder des Nießbrauchers über. Das FG Münster hatte nun darüber zu entscheiden, ob die entgeltliche Ablösung eines solchen Nießbrauchrechts im Streitfall zu Einkünften i. S. v. § 23 EStG führt (siehe FG Münster 12.12.23, 6 K 2489/22 E). |
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AUSGABE: GStB 8/2024, S. 282 · ID: 49983951