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GStBGestaltende Steuerberatung

KapitalgesellschaftenDer Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Abo-Inhalt 06.01.2025 22 Min. Lesedauer Von StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott, Köln

| Der Finanzbedarf einer GmbH wird vielfach über Gesellschafterdarlehen gedeckt. Tritt jedoch eine wirtschaftliche Krise bei der GmbH ein und besteht die Gefahr einer bilanziellen Überschuldung, wird neben der Zuführung neuen Eigenkapitals (vgl. dazu Ott, GStB 23, 456) häufig als Maßnahme zur finanziellen Restrukturierung und zur temporären Beseitigung einer Verbindlichkeit in der Bilanz ein Forderungsverzicht mit Besserungsabrede in Erwägung gezogen. Die steuerlichen Folgen aufseiten der GmbH und bei deren Gesellschaftern werden nachstehend für den Fall erörtert, dass sowohl die Beteiligung als auch die Darlehensforderung im Privatvermögen gehalten wird. |

Ausgabe: 01/2025, S. 26 · ID: 50251025

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