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GStBGestaltende Steuerberatung

WerbungskostenErhaltungsrücklage: Genauer Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs streitig

06.01.2025 3 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften zahlen regelmäßig in die Erhaltungsrücklage ein, besser unter ihrem früheren Namen Instandhaltungsrücklage bekannt (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Sie mag wirtschaftlich betrachtet zwar anteilig dem jeweiligen Wohnungseigentümer zuzuordnen sein, vermögensrechtlich gehört die Rücklage aber der Eigentümergemeinschaft. Dies ergibt sich aus der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz vom 16.10.20 (BGBl I 20, 2187), wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft eine eigene Rechtsfähigkeit besitzt. Doch zu welchem Zeitpunkt sind Zahlungen in die bzw. aus der Erhaltungsrücklage nach „dem neuen“ WEG eigentlich steuerlich zu berücksichtigen? |

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Ausgabe: 01/2025, S. 3 · ID: 50213595

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