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UmsatzsteuerPhotovoltaikanlagen: Rückforderung von Umsatzsteuer auf Teilzahlungen vor 2023
| Seit dem 1.1.23 gilt für die Lieferung und die Installation einer PV-Anlage umsatzsteuerlich bekanntlich ein Nullsteuersatz. Voraussetzung ist, dass die Anlage nicht mehr als 30 kWp Leistung hat oder auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert wird, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden (§ 12 Abs. 3 UStG). Was aber gilt, wenn eine Anlage vor dem 1.1.23 bestellt wurde, Anzahlungen oder Teilzahlungen inklusive Umsatzsteuer geleistet wurden, die Anlage aber erst in 2023 fertiggestellt wurde? Kann in einem solchen Fall die bereits gezahlte Umsatzsteuer vom ausführenden Unternehmer zurückverlangt werden? Das AG München hat dies kürzlich eindeutig bejaht (AG München 5.6.24, 158 C 24118/23). |
Sachverhalt
AUSGABE: GStB 2/2025, S. 45 · ID: 50268003