GewerbesteuerVersagung der erweiterten Grundstückskürzung im Organkreis beim „Weitervermietungsmodell“
| Bereits im Jahr 2011 hatte der BFH entschieden, dass die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG im Falle einer Vermietung von Grundstücken innerhalb des Organkreises ausgeschlossen ist (BFH 18.5.11, X R 4/10, BStBl II 11, 887). Diese Rechtsprechung ist im Schrifttum nicht uneingeschränkt auf Zustimmung gestoßen. Insbesondere für die Fälle der Weitervermietung an außerhalb des Organkreises stehende Dritte waren die Auffassungen im Schrifttum geteilt. Mit Urteil vom 11.7.24 (III R 41/22) hat der BFH diese Streitfrage nun geklärt. Der folgende Musterfall stellt die jüngste Rechtsentwicklung dar. |
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AUSGABE: GStB 1/2025, S. 21 · ID: 50240060