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GmbH-GeschäftsführerversorgungAnpassung von Pensionszusagen an veränderte Kaufkraftverhältnisse außerhalb der Erdienbarkeit
| Viele mittelständische GmbHs haben in der Vergangenheit für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) eine betriebliche Altersversorgung im Wege einer Pensionszusage eingerichtet. Und für viele dieser Geschäftsführer hat sich die Pensionszusage zu einem Baustein ihrer Altersversorgung entwickelt, auf den sie zukünftig nicht mehr verzichten möchten (oder können). Daher ist es für die Versorgungsberechtigten von grundlegender Bedeutung, dass die ursprünglich zugesagten Versorgungsleistungen ihren realen Wert und somit ihre Kaufkraft erhalten können. Doch gerade hier tut sich in Zeiten anhaltender hoher Inflation ein Minenfeld auf. |
AUSGABE: GStB 4/2025, S. 133 · ID: 50334018