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UmsatzsteuerLieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung anzusehen
| Mit Urteil vom 18.2.25 (15 K 128/21 U) hat das FG Münster entschieden, dass die Lieferung von Mieterstrom aus der eigenen PV-Anlage des Vermieters keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung darstellt. |
Der Kläger ist Eigentümer eines umsatzsteuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses und liefert seinen Mietern Strom, den er über die Betriebskosten abrechnet. Auf dem Mehrfamilienhaus installierte der Kläger eine PV-Anlage. Im Rahmen einer Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau hatte er sich dazu verpflichtet, 50 % der Stromlieferungen innerhalb des Mietobjekts abzunehmen. Soweit der durch die PV-Anlage produzierte Strom nicht ausreichte, gewährleistete der Kläger die Stromversorgung durch den Bezug und die Weiterlieferung externen Stroms.
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AUSGABE: GStB 5/2025, S. 154 · ID: 50374853
