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Dez. 2025

>Häufige VermögensumschichtungenWann ist die Grenze zur Gewerblichkeit bei umfassenden „Anlagegeschäften“ überschritten?

Abo-Inhalt09.10.202556 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Gewinne und Verluste aus Vermögensumschichtungen können steuerlich unterschiedlich zu behandeln sein: Ganz überwiegend liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, insbesondere bei Aktiengeschäften. Es können aber auch private Veräußerungsgeschäfte vorliegen, die nur dann steuerlich relevant sind, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre (Immobilien) bzw. ein Jahr (andere Wirtschaftsgüter wie z. B. Edelmetalle oder Kryptowährungen) liegen. Und es kann auch der Fall eintreten, dass eine Tätigkeit so nachhaltig und intensiv ausgeübt wird, dass sogar die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten ist. Mit der Frage, wann dies der Fall ist, muss sich der BFH im Verfahren X R 13/25 demnächst befassen. Vorausgegangen ist ein Urteil des FG München vom 3.4.25 (11 K 2041/21). |

Das Urteil des FG München

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AUSGABE: GStB 12/2025, S. 419 · ID: 50504198

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