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Dez. 2025

>GewerbesteuerErweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung trotz Mitüberlassung von Hochregalen in einer vermieteten Logistikhalle

Abo-Inhalt26.11.202571 Min. Lesedauer

| Laut FG Münster (12.3.25, 10 K 1656/21 G; Rev. BFH III R 11/25) ist die Mitvermietung von Hochregallagern bei einer Logistikhalle als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen, womit das qualitative Kriterium für eine kürzungsunschädliche Nebentätigkeit erfüllt sei. |

Auch zum sog. quantitativen Kriterium hat sich das FG positioniert. Der Umfang einer derartigen Nebentätigkeit ist danach gering, wenn – in Anlehnung an die ab dem VZ 2021 neu eingeführte Neuregelung in § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG – die auf die Betriebsvorrichtungen entfallenden Anschaffungskosten weniger als 5 % der Gesamtanschaffungskosten des Vermietungsobjekts betragen haben.

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AUSGABE: GStB 12/2025, S. 415 · ID: 50607456

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