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UmsatzsteuerAusweis überhöhter Steuer in Rechnungen an Endverbraucher: Erneuter Etappensieg beim EuGH

Abo-Inhalt04.11.202596 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Ein Unternehmer, der eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung einen überhöhten Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hat, schuldet den zu hohen Teil der Steuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Dienstleistung an einen Endverbraucher erbracht wurde, der unter keinen Umständen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist bei Massengeschäften denkbar, dass die Leistungen sowohl an Endverbraucher als auch an Unternehmer erbracht werden, so besteht die Möglichkeit, die maßgebenden Umsätze zu schätzen. So lässt sich das aktuelle EuGH-Urteil vom 1.8.25 zusammenfassen, das zwar zu einem Fall aus Österreich ergangen, auf deutsche Sachverhalte aber übertragbar ist und zahlreiche Unternehmer aufatmen lassen dürfte (EuGH 1.8.25, C-794/23). |

Sachverhalt

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AUSGABE: GStB 11/2025, S. 385 · ID: 50534027

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