Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Nov. 2025

SteuertickerErlass von Säumniszuschlägen bei abgelehnter AdV

Abo-Inhalt04.11.2025136 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

| Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Zuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrages zu entrichten (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es einer Festsetzung durch Verwaltungsakt bedarf. Laut BFH ist die Höhe des Säumniszuschlags auch ab 2019 verfassungsgemäß (BFH 17.7.24, X B 79/23, 21.3.25, X B 21/25 [AdV]). Ein beim BVerfG anhängiges Verfahren zur Höhe der AdV-Zinsen strahlt hierauf nicht aus. |

Zum Hintergrund

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: GStB 11/2025, S. 382 · ID: 50454485

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte