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PersonengesellschaftenGewerbesteuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns in doppelstöckigen Personengesellschaften

Abo-Inhalt04.11.202577 Min. LesedauerVon Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

| In zwei zeitgleich ergangenen Entscheidungen kam der BFH zu dem Ergebnis, dass die in einer veräußerten Beteiligungsgesellschaft enthaltenen stillen Reserven in den Veräußerungsgewinn einzubeziehen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die stillen Reserven in der Ober- oder in der Untergesellschaft angesammelt sind. Da eine Veräußerung und auch eine Einbringung einheitliche Vorgänge sind, unterliegen alle stillen Reserven der nach § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG bei der Obergesellschaft zu versteuernden Gewerbesteuer (BFH 8.5.25, IV R 9/23, Abruf-Nr. 248996; IV R 40/22, Abruf-Nr. 248995). |

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AUSGABE: GStB 11/2025, S. 391 · ID: 50494122

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