Abgabenordnung
Änderung des Veranlagungswahlrechts: Steuerliche Auswirkung auf die Zinsfestsetzung
Laut FG Köln (13.10.22, 14 K 642/21, Rev. BFH: X R 11/23) bleiben die im Zusammenhang mit einer Zusammenveranlagung festgesetzten Zinsen nach § 233a AO auch nach Änderung des Veranlagungswahlrechts bis zum Zeitpunkt des Änderungsantrages ...