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VergütungsvereinbarungSo sparen Sie Zeit und Geld
| Langjährige Erfahrung lehrt, wo der Schuh drückt: Es ist der Nachweis der Angemessenheit der Gebühr. Sie müssen korrekte und aussagekräftige Aufzeichnungen fertigen, die – oft mehrere Jahre – später im Konfliktfall den Mandanten gegenüber nachgewiesen werden müssen. In der Regel funktioniert das eher selten. In vielen Fällen kommt es zu einem (außer-)gerichtlichen Vergleich, der mit nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden ist. Kosten, die die Vergütung in manchen Fällen sogar übersteigen. |
Besser wäre es, wenn Sie die Vergütung gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit mit den Mandanten vereinbarten. Dann gilt diese Vereinbarung und Sie sind nicht gezwungen, die Angemessenheit der Vergütung im Nachhinein zu begründen. Und jetzt wäre ein guter Zeitpunkt für eine entsprechende Aktion: Die StBVV wurde mit Wirkung zum 1.7.25 geändert und bietet daher einen willkommenen Anlass für Sie, sich an Ihre Mandantschaft zu wenden.
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AUSGABE: KP 11/2025, S. 204 · ID: 50415380