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Nov. 2025

DigitalisierungWelche Kanzleisoftware bedient welche Elster-Prozesse?

Top-BeitragLeseprobe20.10.2025104 Min. LesedauerVon Jens Henke, Vizepräsident, und Dr. Enrico Rennebarth, Geschäftsführer, Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V.

| Die Digitalisierung der Steuerberatung schreitet unaufhaltsam voran. Ein wesentlicher Baustein ist die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung über das ELSTER-Verfahren. Für Steuerkanzleien stellt sich dabei jedoch häufig die praktische Frage: Welcher Prozess ist in welcher Kanzleisoftware bereits integriert und wie nutzbar? Um hier Orientierung zu schaffen, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V. die vorliegende Übersicht erstellt. Sie zeigt für ausgewählte ELSTER-Prozesse, welche Funktionen in den marktführenden Kanzleisoftwarelösungen aktuell verfügbar sind und welche noch in Planung sind (Stand September 2025). |

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Bild: © DD, pikselstock – stock.adobe.com; teilweise KI-generiert

Digitalisierungsprojekte der Finanzverwaltung

Das Dachprogramm der Digitalisierungsprojekte von Bund und Ländern zur Vereinheitlichung der Steuer-IT wird mit dem Akronym KONSENS („Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“) bezeichnet. Hierunter fallen unter anderem ELSTER als Bürgerportal und fachliche Verfahren für die Ämter, NACHDIGAL („Nachreichung digitaler Anlagen“) und RABE („Referenzierung auf Belege“). Die bundesweite Freischaltung von NACHDIGAL begann 2020 und ermöglicht das elektronische Nachreichen angeforderter Belege/Anlagen (z. B. über „Mein ELSTER“) und standardisiert den Belegversand Kanzlei-Finanzamt. RABE („Referenzierung auf Belege“) verknüpft eingereichte Belege direkt mit den erklärten Sachverhalten. Mehrere Länder meldeten den Start 2024/2025. NACHDIGAL und RABE laufen über Mein ELSTER/ERiC und ergänzen die bereits etablierte elektronische Übermittlung. Während für viele Steuererklärungen/-anmeldungen bereits E-Pflicht via ELSTER besteht, nennen die Länder Einführungen, aber keine allgemein verbindlichen Nutzungspflichten für NACHDIGAL und RABE.

Beachten Sie | Für Steuerkanzleien bedeutet das künftig eine noch stärkere Portal-/Schnittstellennutzung, weniger Papier-Nachforderungen, schnellere Bescheiderstellung, aber auch einen Mehrbedarf an Zertifikats-/Rechteverwaltung und Prozessanpassungen (DMS, Mandanten-Workflows).

ELSTER und Kanzleisoftware

Um eine Orientierung zu schaffen, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e. V. die vorliegende Übersicht erstellt. Sie zeigt für ausgewählte ELSTER-Prozesse, welche Funktionen in den marktführenden Kanzleisoftwarelösungen aktuell verfügbar sind und welche noch in Planung sind. Dabei werden neben den Möglichkeiten in ELSTER selbst auch die Umsetzungen in den Systemen führender Anbieter wie Agenda, DATEV, Simba, Stotax und Wolters Kluwer gegenübergestellt.

Übersicht / 

PROZESS

AGENDA

DATEV

SIMBA

STOTAX

WOLTERS-KLUWER

Änderung der Adresse

Änderung der Bankverbindung

Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen

Antrag auf Forschungszulage

Antrag auf Fristverlängerung

*

Antrag auf verbindliche Auskunft

Antrag auf verbindliche Zusage

Belegnachreichung zur Steuererklärung

Sonstige Nachricht an das Finanzamt

Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung

Einspruch ergänzen, erweitern oder einschränken inkl. Aussetzung der Vollziehung

Einspruch zurücknehmen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts oder Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Körperschaft nach ausländischem Recht

Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48a EStG

Mitteilung über Sachverhalte mit Auslandsbezug (BZSt2 § 138 Abs. 2 AO)

Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)

Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei einer beschränkt steuerpflichtigen Person (§ 50a Abs. 7 EStG)

* Noch nicht verfügbar, vss. Q4/2025

AUSGABE: KP 11/2025, S. 200 · ID: 50542280

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