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Apr. 2007

Arbeitsentgelt Beseitigung einer Betrieblichen Übung

Abo-Inhalt01.04.20072 Min. Lesedauer

Eine Betriebliche Übung kann durch eine gegenläufige Betriebliche Übung wieder beseitigt werden: Voraussetzung hierfür ist, dass

  • der ursprüngliche Anspruch auf einer Betrieblichen Übung beruht,
  • sich die Änderung unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ausgewirkt,
  • der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Veränderung weiter gearbeitet
  • und dem Wegfall nicht frühzeitig widersprochen hat.

AUSGABE: LGP 4/2007, S. 59 · ID: 87911

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