Apr. 2007
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Arbeitsentgelt Beseitigung einer Betrieblichen Übung
Abo-Inhalt01.04.20072 Min. Lesedauer 
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Eine Betriebliche Übung kann durch eine gegenläufige Betriebliche Übung wieder beseitigt werden: Voraussetzung hierfür ist, dass
- der ursprüngliche Anspruch auf einer Betrieblichen Übung beruht,
 - sich die Änderung unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ausgewirkt,
 - der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Veränderung weiter gearbeitet
 - und dem Wegfall nicht frühzeitig widersprochen hat.
 
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AUSGABE: LGP 4/2007, S. 59 · ID: 87911
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