Apr. 2007
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2007 abgeschlossen.
Altersversorgung Kündigung einer Direktversicherung - keine Auszahlung
Abo-Inhalt01.04.20071 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Bei vorzeitiger Kündigung einer Direktversicherung hat die versicherte Person (Arbeitnehmer) keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts, der Überschussbeteiligung und des Bonus. Diese Entscheidung hat das LG Hamburg gefällt. Begründung: § 2 Abs. 2 BetrAVG sehe eine Verfügungsbeschränkung am Deckungskapital vor, um den Versorgungszweck - die finanzielle Absicherung der versicherten Person im Alter - zu erreichen. Hierzu gehörten nicht nur der Rückkaufswert, sondern auch die Überschussbeteiligung und der Bonus. (Urteil vom 30.3.2006, Az: 332 O 409/05) (Abruf-Nr. 063522063522)
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 4/2007, S. 59 · ID: 87912
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion