Apr. 2007
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Altersversorgung Kündigung einer Direktversicherung - keine Auszahlung
Abo-Inhalt01.04.20071 Min. Lesedauer
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Bei vorzeitiger Kündigung einer Direktversicherung hat die versicherte Person (Arbeitnehmer) keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts, der Überschussbeteiligung und des Bonus. Diese Entscheidung hat das LG Hamburg gefällt. Begründung: § 2 Abs. 2 BetrAVG sehe eine Verfügungsbeschränkung am Deckungskapital vor, um den Versorgungszweck - die finanzielle Absicherung der versicherten Person im Alter - zu erreichen. Hierzu gehörten nicht nur der Rückkaufswert, sondern auch die Überschussbeteiligung und der Bonus. (Urteil vom 30.3.2006, Az: 332 O 409/05) (Abruf-Nr. 063522063522)
AUSGABE: LGP 4/2007, S. 59 · ID: 87912
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