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Apr. 2007

BFH entscheidet zur AusgabenseiteBewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers können Werbungskosten sein

Abo-Inhalt01.04.20077 Min. Lesedauer

Bewirtungsaufwendungen, die einem Bundeswehrgeneral für einen Empfang aus Anlass der Kommando­übergabe und der Verabschiedung in den Ruhestand entstehen, können als Werbungskosten zu berücksichtigen sein (BFH, Urteil vom 11.1.2007, Az: VI R 52/03; Abruf-Nr. 070563070563).

Sachverhalt

AUSGABE: LGP 4/2007, S. 70 · ID: 87918

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