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Gesetzliche Regelung versus vertragliche VereinbarungDer Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG im Verhältnis zur vereinbarten Abfindung

Abo-Inhalt01.04.20078 Min. Lesedauer von Rainer Hoffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, St. Ingbert

Das Verhältnis des Abfindungsanspruchs nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu einer - wie auch immer - vereinbarten Abfindung beleuchtet das LAG Baden-Württemberg. Quintessenz: Eine vertraglich vereinbarte Abfindung schließt § 1a KSchG aus.

Die gesetzliche Regelung in § 1a KSchG

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AUSGABE: LGP 4/2007, S. 71 · ID: 87919

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