Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2010

ArbeitsrechtFristlose Kündigung wegen Betrugs bei Reisekostenabrechnung

Abo-Inhalt11.01.20102 Min. Lesedauer

Ein Spesenbetrug, begangen durch eine Vielzahl fingierter Reiskostenabrechnungen, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Ein Spesenbetrug, begangen durch eine Vielzahl fingierter Reiskostenabrechnungen, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das LAG Schleswig-Holstein im Fall einer Abteilungsleiterin bestätigt. Diese hatte in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 15 Fahrten mit ihrem Privatfahrzeug zu einem Kunden des Unternehmens abgerechnet, die sie nicht durchgeführt hatte. Der Schaden für das Unternehmen betrug rund 3.000 Euro.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 1/2010, S. 4 · ID: 132726

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2010
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte