Jan. 2010
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ArbeitsrechtFristlose Kündigung wegen Betrugs bei Reisekostenabrechnung
Abo-Inhalt11.01.20102 Min. Lesedauer 
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Ein Spesenbetrug, begangen durch eine Vielzahl fingierter Reiskostenabrechnungen, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Ein Spesenbetrug, begangen durch eine Vielzahl fingierter Reiskostenabrechnungen, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das LAG Schleswig-Holstein im Fall einer Abteilungsleiterin bestätigt. Diese hatte in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 15 Fahrten mit ihrem Privatfahrzeug zu einem Kunden des Unternehmens abgerechnet, die sie nicht durchgeführt hatte. Der Schaden für das Unternehmen betrug rund 3.000 Euro.
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AUSGABE: LGP 1/2010, S. 4 · ID: 132726
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