SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Elektromobilität wird steuerlich besser gefördert Der am 18. Mai 2016 beschlossene Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität (Abruf-Nr. 186078) sieht nicht nur eine Prämie und Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge vor, sondern auch lohnsteuerliche Vorteile. Z. B. sollen vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen privater Elektro- und Hybridfahrzeuge des Arbeitnehmers steuerfrei, Vorteile aus der Übereignung von Ladevorrichtungen mit 25 Prozent pauschalierbar sein. LGP stellt Details in einer der nächsten Ausgaben vor. Widerruf der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich? Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass die einmal getroffene Entscheidung zur Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen i.S.d. § 37b EStG nicht zurückgenommen werden kann (BMF, Schreiben vom 19.5.2015, Az. IV C 6 - S 2297-b/14/10001, Rn. 4, Abruf-Nr. 144552). Das sieht das FG Niedersachen anders: Nach seiner Auffassung seien Gründe, dem Zuwendenden das Wahlrecht abzusprechen oder einzuschränken, ohne gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich (FG Niedersachsen, Urteil vom 24.9.2015, Az. 14 K 10273/11, Abruf-Nr. 146006). Betroffene Unternehmen können sich auf das anhängige Revisionsverfahren berufen (BFH, Az. VI R 54/15). Zahlen zur Lohnsteuer 2016: Übersicht des BMF nutzen Das EStG kennt zahlreiche Freigrenzen, Freibeträge und Höchstgrenzen zur Ermittlung der Lohnsteuer. Das BMF hat am 7. April 2016 eine tabellarische Übersicht zu den Zahlen zur Lohnsteuer 2016 veröffentlicht (Abruf-Nr. 186079). Marktunübliche Fahrvergünstigungen ehemaliger DB-Beamter sind steuerpflichtig Fahrvergünstigungen, die ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn erhalten, stellen Arbeitslohn dar. Steuern werden grundsätzlich jedoch erst fällig, wenn der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr überschritten wird (§ 8 Abs. 3 S. 2 EStG). Marktunübliche Produkte, die nur Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern angeboten werden (z. B. „Tages-Ticket M Fern F“ oder „Tages-Ticket M Fern P“) sind allerding stets steuerpflichtig (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 26.4.2016, Az. S 2370.1.1-4/4 St32, Abruf-Nr. 185819). Doppelte Haushaltsführung erst bei Entfernung von über einer Stunde Als Beschäftigungsort im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG gilt nicht nur die jeweilige politische Gemeinde, sondern der Bereich, der zur Arbeitsstätte noch als Einzugsgebiet anzusehen ist. Eine Wohnung ist am Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer täglich pendeln kann. Das FG Berlin-Brandenburg hält eine Fahrtzeit von bis zu einer Stunde einfach für zumutbar. Hierüber wird nun der BFH entscheiden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2015, Az. 7 K 7366/13, Abruf-Nr. 186080, Revision unter Az. VI R 2/16). Werbungskostenabzug bei fliegendem Personal und Flughafenmitarbeiterin Ergänzend zur Erläuterung der seit 2014 geltenden gesetzlichen Bestimmung zum steuerlichen Reisekostenrecht (BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 – S 2353/14/10002, Abruf-Nr. 143138) hat das Bayerische Landesamt für Steuern Besonderheiten im Zusammenhang mit fliegendem Personal und Flughafenmitarbeitern zusammengestellt. Beim fliegenden Personal (z. B. Piloten oder Flugbegleitern) kommt als erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) insbesondere der Stammflughafen in Betracht. Ein Flugzeug kann keine erste Tätigkeitsstätte darstellen, weil es keine ortsfeste Einrichtung ist (BayLfSt, Verfügung vom 15.2.2016, Az. S 2353.1-1-16/1 St32, Abruf-Nr. 146576). Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws Ein einzelner Zeuge kann nicht zum Nachweis der (vollständigen) betrieblichen Nutzung eines Pkw benannt werden. Es ist nämlich nicht sichergestellt, dass er stets und immer Kenntnis über die Art der Nutzung des Pkw hat. Er kann (lediglich) bezeugen, dass ein Pkw nach seiner Einschätzung und seinem Kenntnisstand (eigentlich) privat nicht genutzt wurde – mehr nicht (BFH, Beschluss vom 1.12.2015, Az. X B 29/15, Abruf-Nr. 183159). |
Ausgabe: 05/2016, S. 99 · ID: 43922847
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