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SozialversicherungspflichtLkw-Fahrer ist bei Fahrten mit fremdem Lkw abhängig beschäftigt

Abo-Inhalt 15.09.2016 1 Min. Lesedauer

| Lkw-Fahrer sind bei Fahrten, die sie mit einem fremden Lkw durchführen, regelmäßig abhängig beschäftigt. Dies gilt auch dann, wenn sie über einen eigenen Lkw verfügen und den fremden Lkw für Rückladungen auf eigene Rechnung benutzen können. So das LSG Baden-Württemberg. |

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Fahrertätigkeiten komme es darauf an, ob der Fahrer ein eigenes oder ein fremdes Fahrzeug einsetzt:

Ausgabe: 09/2016, S. 165 · ID: 44249263

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