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ElterngeldRegelmäßige Provisionen erhöhen das Elterngeld

Abo-Inhalt 12.01.2017 1 Min. Lesedauer

| Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen. Das gilt auch nach der neuen Rechtslage 2015, entschied das LSG Baden-Württemberg. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften hätten hieran nichts geändert. |

Im Urteilsfall führt das dazu, dass die Elterngeldstelle ein höheres Elterngeld zahlen muss. Denn es muss die regelmäßig quartalsweise in wechselnder Höhe gezahlten Provisionen berücksichtigen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016, Az. L 11 EG 1557/16, Abruf-Nr. 191056, Revision beim BSG, Az. B 10 EG 4/17 R).

Ausgabe: 03/2017, S. 57 · ID: 44447737

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