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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtKurzfristige Beschäftigung: Vorsicht bei der wiederholten Einstellung von Aushilfen

Top-Beitrag Abo-Inhalt 28.03.2017 5 Min. Lesedauer

| Kurzfristige Beschäftigungen sind beliebt, weil sie sozialversicherungsfrei sind (es fallen nur die geringen Umlagebeiträge an). In der Praxis stellt sich folgende Frage: Wie können Arbeitgeber einen – evtl. schädlichen – zeitlichen Zusammenhang prüfen, wenn eine Aushilfe wiederholt eine kurzfristige Beschäftigung aufnimmt? LGP gibt die Antwort. |

Ausgabe: 03/2017, S. 68 · ID: 44572139

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