Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

BelegschaftsrabatteRabatt vom Reiseveranstalter ist kein Arbeitslohn

28.03.2017 1 Min. Lesedauer

| Der Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüroangestellten auf den Reisepreis gewährt, stellt keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |

Ein Reiseveranstalter gewährte Reisebüroinhabern und deren Angestellten zur Sicherung der Geschäftsverbindung Rabatte von über 80 Prozent. So zahlte die Angestellte eines Reisebüros für eine Hochseekreuzfahrt statt dem Katalogpreis von 6.330 Euro nur 1.540 Euro. Anders als die Lohnsteueraußenprüfung sah das FG Düsseldorf darin keinen geldwerten Vorteil, hier die Gründe:

Ausgabe: 03/2017, S. 56 · ID: 44578201

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2017

Bildrechte