LGPLöhne und Gehälter professionell
Honorargestaltung · Planerrecht · Management
Reisekoste
Zugbegleiterin hat keine regelmäßige bzw. erste Tätigkeitsstätte
20.01.2017
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Geringfügige BeschäftigungPrüfungsfalle – fehlender Nachweis über private KV
Abo-Inhalt 20.02.2017 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Bestätigung über private KV gehört zu den Lohnunterlagen
| Immer wieder kommt es zu Beitragsnachforderungen, weil Arbeitgeber für geringfügig entlohnte Beschäftigte keine Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (über die Minijob-Zentrale) entrichten. Ohne Pauschalbeiträge geht es nur, wenn der Minijobber privat krankenversichert ist. Ist er gesetzlich versichert, egal ob pflicht- oder familienversichert bzw. freiwillig, muss der Arbeitgeber die pauschalen 13 Prozent abführen. |
Ausgabe: 3/2017, S. 39 · ID: 44433499
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