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LGPLöhne und Gehälter professionell

AufzeichnungspflichtenBaubranche: Neue Auslegung der Aufzeichnungspflichten nach dem AEntG

Abo-Inhalt 22.03.2017 3 Min. Lesedauer Von RA Dr. Christian Schlottfeldt, Arbeitszeitkanzlei, Berlin

| Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland müssen ausländische Betriebe oder Betriebsteile das Arbeitnehmer-Entsendegesetz [AEntG] beachten. Sie müssen bestimmte Mindeststandards einhalten. Dazu gehören für ausländische Betriebe aus der Baubranche auch verschärfte Aufzeichnungspflichten über die Arbeitszeiten. LGP erläutert, was diese Arbeitgeber nach dem AEntG beachten müssen. |

Ausgabe: 03/2017, S. 71 · ID: 44577508

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