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AltersversorgungKeine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse

Abo-Inhalt 03.03.2017 2 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

| Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Mit dieser Aussage hat der BFH eine wichtige Praxisfrage entschieden. |

Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse

Ausgabe: 03/2017, S. 47 · ID: 44463173

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