Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Betriebliche AltersversorgungBMF stellt in Fußnote klar – Versorgungszusagen mit Kapitalwahlrecht sind weiterhin begünstigt

Top-Beitrag Abo-Inhalt 01.09.2017 5 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen

| Die Möglichkeit, bei einer Versorgungszusage anstelle einer Rente eine Einmalkapitalauszahlung wählen zu können, steht der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG nicht entgegen. Darüber hinaus können Einmalkapitalauszahlungen bei internen Durchführungswegen weiterhin nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden. Dies hat die Finanzverwaltung jüngst – für viele unbemerkt – in einer Fußnote bei der Veröffentlichung eines BFH-Urteils im Bundessteuerblatt klargestellt. |

Ausgabe: 10/2017, S. 167 · ID: 44862170

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2017

Bildrechte