Geschenke/Betriebsausgaben„Aufmerksamkeiten“ an Dritte und Betriebsausgabenabzug
| Auch Sachgeschenke an Geschäftspartner oder Kunden aus einem persönlichen Anlass führen bis zum Wert von 60 Euro brutto auf der Seite des Empfängers nicht zu steuerrelevanten Einnahmen (LGP 9/2017, Seite 149). Ein LGP-Leser möchte wissen, ob „Aufmerksamkeiten“ an Dritte auf der Seite des schenkenden Unternehmens abzugsfähige Betriebsausgaben sind. LGP hat StB Dipl. Finw (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn gefragt. |
Antwort | Auch bei „Aufmerksamkeiten“ aus persönlichem Anlass handelt es sich um Geschenke. Bei Geschenken an Dritte gilt für die ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit die 35-Euro-Grenze des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Bei entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung berechtigt also ein Geschenk mit 19 Prozent Umsatzsteuer bis zu einem Bruttopreis von 41,65 Euro zum Betriebsausgabenabzug. Ein Geschenk mit 7 Prozent Umsatzsteuer (z. B. Buch, Blumen) ist bis zum Bruttopreis von 37,45 Euro als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Ausgabe: 10/2017, S. 163 · ID: 44890179
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