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LGPLöhne und Gehälter professionell

AusbildungSo lassen sich Praktikumsverhältnisse von Arbeitsverhältnissen rechtssicher abgrenzen

Abo-Inhalt 21.09.2017 6 Min. Lesedauer Von RA Dr. Björn Braun, LL.M., Osborne Clarke Köln

| Wer einen Praktikanten beschäftigten will, ist vielfach unsicher über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Praktikumsverhältnissen. Diese treten in den unterschiedlichsten Formen auf, es gibt vorgeschriebene und freiwillige Praktika. Wichtig ist auch, ein Praktikum von einem Arbeitsverhältnis abzugrenzen, damit man nicht in ungewollte Vergütungsprobleme gelangt. Der Beitrag hilft bei der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Praktikanten und der Frage, ob bzw. wie diese zu bezahlen sind. |

Praxishinweis | Bei Betriebspraktika von Schülern sowie bei Pflichtpraktika, die durch eine Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnung zwingend vorgeschrieben sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Denn § 26 BBiG ist hierauf nicht anwendbar. Auch für Maßnahmen im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung (§ 68 ff BBiG) besteht kein Vergütungsanspruch.

Ausgabe: 10/2017, S. 177 · ID: 44818121

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