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Sachzuwendungen / BetriebsveranstaltungPauschalsteuer nach § 37b EStG: FG Sachsen setzt der Finanzverwaltung eine Grenze

Abo-Inhalt 12.09.2017 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Nur Sachzuwendungen, die an Dritte zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht wurden, fallen unter § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Das macht das FG Sachsen nochmals klar und nimmt Zuwendungen, die z. B. zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses erbracht werden, aus dem Anwendungsbereich der Pauschalierung heraus. An das FG-Urteil sind die Finanzämter zwar nicht gebunden. Aber Unternehmen bietet es eine Chance, die Pauschalsteuer auf ein Firmenjubiläum zu reduzieren. |

Die Grundsatzentscheidung des BFH

Ausgabe: 10/2017, S. 166 · ID: 44874185

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