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LGPLöhne und Gehälter professionell

ElterngeldAuslandsverwendungszuschlag bleibt bei Elterngeld außen vor

19.10.2017 1 Min. Lesedauer

| Auslandsverwendungszuschläge, die ein Soldat der Bundeswehr für die Dauer eines Auslandseinsatzes erhalten hat, zählen nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Sie sind damit auch nicht als Bestandteil des vorgeburtlichen Einkommens bei der Bemessung des Elterngelds zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2017, Az. L 2 EG 13/16, Abruf-Nr. 196582, rechtskräftig). |

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „ElterngeldPlus: Die Auswirkungen für Arbeitgeber in der Praxis“, LGP 6/2015, Seite 104 → Abruf-Nr. 43389840

Ausgabe: 11/2017, S. 182 · ID: 44898906

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