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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungBeiträge in ausländische Sozialversicherung aufteilen

24.10.2017 1 Min. Lesedauer

| Fallen für Arbeitnehmer – z. B. „Inbounds“ oder Grenzgänger – Globalbeiträge in eine ausländische Sozialversicherung an, hängt der Abzug als Sonderausgabe beim Arbeitnehmer von der richtigen Einordnung nach deutschem Steuerrecht ab. Der Arbeitgeber muss die Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe 2018 für die neun europäischen Länder mit Globalbeiträgen bekannt gegeben (BMF, Schreiben vom 09.10.2017, Az. IV C 3 – S 2221/09/10013 :001, Abruf-Nr. 197007). |

Eine entsprechende Aufteilung muss der Arbeitgeber laut BMF hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2018 vornehmen (BMF, Schreiben vom 27.09.2017, Az. IV C 5 - S 2378/17/10001, Abruf-Nr. 196944).

Ausgabe: 11/2017, S. 181 · ID: 44941417

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