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LGPLöhne und Gehälter professionell

Umlagen/MutterschaftsaufwendungenU2-Umlage auch von Mitarbeiter-Entgelten von Rundfunkanstalten

13.10.2017 1 Min. Lesedauer

| Rundfunkanstalten müssen von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten. Das gilt selbst dann, wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ einstufen. Das hat das BSG entschieden (BSG, Urteil vom 26.09.2017, Az. B 1 KR 31/16 R, Abruf-Nr. 196613). |

Ausgabe: 11/2017, S. 182 · ID: 44941412

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