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LGPLöhne und Gehälter professionell

BetreuungsleistungenFür diese Kinder bleibt ein Arbeitgeber-Zuschuss steuerfrei

15.12.2017 1 Min. Lesedauer

| Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34a Buchst. b EStG können Arbeitgeber Arbeitnehmern die Kosten für eine Kinderbetreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei erstatten (mehr dazu in LGP 3/2015, Seite 45 → Abruf-Nr. 43218770). Die OFD Karlsruhe hat jetzt dargelegt, für welche Kinder diese Steuerbefreiung in Betracht kommt. |

Der Zuschuss des Arbeitgebers ist steuerlich

Ausgabe: 12/2017, S. 3 · ID: 45059938

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