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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenLohnsteuerliche Behandlung bei Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones an Arbeitnehmer

Top-Beitrag Abo-Inhalt 18.04.2018 8 Min. Lesedauer Von StB Dipl. Finw (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| In vielen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer ein betriebliches Smartphone, das sie auch privat nutzen dürfen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Arbeitnehmer ein hochwertigeres als das angebotene Smartphone wünschen, dem Arbeitgeber den Mehrpreis zahlen und im Gegenzug das Gerät übereignet bekommen. Und dann gibt es noch Fälle, in denen Arbeitnehmer ihre privaten Smartphones zu dienstlichen Zwecken nutzen und dafür vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten. Für diese 3 Gestaltungen gelten unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln. |

Ausgabe: 05/2018, S. 95 · ID: 45225331

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