AltersversorgungDirektversicherung: Arbeitgeber kann Kündigung ablehnen
| Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, die Direktversicherung zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält. Das hat das BAG klargestellt. |
Ein Mann schloss mit seiner Arbeitgeberin im Jahr 2001 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Die Direktversicherung, die von der Arbeitgeberin durch weitere Beiträge gefördert wird, ruht seit 2009. Mit seiner Klage verlangte der Mann von der Arbeitgeberin die Kündigung der Versicherung, weil er sich in einer finanziellen Notlage befinde. Das BAG hat die Klage abgewiesen. Der Mann hat kein schutzwürdiges Interesse an der Kündigung (BAG, Urteil vom 26.04.2018, Az. 3 AZR 586/16, Abruf-Nr. 200935).
Ausgabe: 05/2018, S. 94 · ID: 45301716
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