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LGPLöhne und Gehälter professionell

AltersversorgungÜbernahme einer Rückdeckungsversicherung bei Insolvenz oder Liquidation des Arbeitgebers

Top-Beitrag Abo-Inhalt 04.04.2018 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Anne L‘habitant, WTS Steuerberatungsges. mbH

| Übernimmt der Arbeitnehmer eine Rückdeckungsversicherung für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) bei Insolvenz des Arbeitgebers, ist dies seit dem 01.01.2018 unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei möglich. Anders ist es bei Liquidation des Arbeitgebers. LGP nennt die Details. |

Übernahme einer Rückdeckungsversicherung bei Insolvenz

Ausgabe: 06/2018, S. 116 · ID: 45209887

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