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LGPLöhne und Gehälter professionell

DienstwagenElektro-Dienstwagen: Was deckt pauschaler Auslagenersatz ab?

24.05.2018 1 Min. Lesedauer

| Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aus Vereinfachungsgründen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 einen pauschalen steuerfreien Auslagenersatz für den Ladestrom für den Elektro-Dienstwagen zahlen: Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber 50 Euro monatlich. Mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber 20 Euro monatlich. So steht es im BMF-Schreiben vom 26.10.2017, Rz. 19a. In der Praxis stellt sich die Frage: Welche Kosten sind mit dem pauschalen Auslagenersatz abgegolten? |

Antwort | Nach LGP-Auffassung sind die Kosten für den Ladestrom abgegolten, die der Arbeitnehmer getragen hat. Dazu zählen auch die Kosten für das Aufladen an Fremdtankstellen – und nicht nur die Kosten für das Aufladen zuhause. Das ergibt sich aus Rz. 19 des ursprünglichen BMF-Schreibens vom 14.12.2016 (Az. IV C 5 – S 2334/14/10002-03, Abruf-Nr. 190650; BMF, Schreiben vom 26.10.2017, Az. IV C 5 – S 2334/14/10002-06, Rz. 19a, Abruf-Nr. 197434).

Ausgabe: 06/2018, S. 109 · ID: 45311017

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