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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungKräfte im Pflegebereich von Krankenhäusern sind SV-pflichtig

06.07.2018 1 Min. Lesedauer

| Ein Krankenpfleger im Pflegebereich eines Krankenhauses ist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden und betont, dass die Möglichkeit selbstständiger Tätigkeit im stationären Pflegebereich beschränkt ist. |

Der Pfleger war knapp 4 Monate lang als Krankenpfleger auf 2 Stationen eines neurologischen Fachkrankenhauses tätig. Er beantragte nachträglich die Feststellung, dass er nicht der Sozialversicherungspflicht unterlegen habe. Dies lehnte der Rentenversicherungsträger ab, weil er von einem abhängigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausging. Genauso sahen es die Gerichte in beiden Instanzen.

Ausgabe: 08/2018, S. 146 · ID: 45382359

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