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UnfallversicherungVerhebetrauma eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams

08.08.2018 1 Min. Lesedauer

| Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745). |

Weiterführender Hinweis
  • Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341

Ausgabe: 08/2018, S. 146 · ID: 45431397

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