etriebliche Altersversorgung
Neue Heubeck-Richttafeln wurden im Juli 2018 veröffentlicht
01.08.2018
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| In vielen Unternehmen stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Berufskleidung zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er die Berufskleidung sogar steuer- und beitragsfrei überlassen. Auch eine Barablösung statt einer unentgeltlichen Überlassung ist steuer- und beitragsfrei möglich. |
Ausgabe: 08/2018, S. 147 · ID: 45401536