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LGPLöhne und Gehälter professionell

Arbeitslohn„Echter“ Schadenersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn

23.08.2018 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH

| Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer ein Schaden ersetzt wird, den dieser infolge einer Verletzung arbeits- oder sonstiger zivilrechtlicher (Fürsorge-)Pflichten oder einer unerlaubten Handlung des Arbeitgebers tatsächlich erlitten hat. Das stellt der BFH im Fall einer Ersatzzahlung klar, die der Haftpflichtversicherer des Arbeitgebers nach einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung an den Arbeitnehmer gezahlt hatte. |

Haftpflichtversicherer des Arbeitgebers zahlt an Arbeitnehmer 50.000 Euro

Ausgabe: 08/2018, S. 157 · ID: 45456636

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