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LGPLöhne und Gehälter professionell

Entgeltfortzahlung/LohnzuschlägeBei Entgeltfortzahlung zu berücksichtigende SFN-Zuschläge sind steuer- und beitragspflichtig

Abo-Inhalt 10.08.2018 6 Min. Lesedauer

| Arbeitnehmer haben bei Krankheit, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zahlen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern regelmäßig auch Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge), müssen sie diese Zuschläge in vielen Fällen auch während der Entgeltfortzahlung zahlen. Allerdings sind diese Zuschläge dann steuer- und beitragspflichtig. Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) fordern regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge nach. |

Ausgabe: 08/2018, S. 150 · ID: 45433244

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