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Kurzfristige BeschäftigungJahreswechsel 2018/2019: Keine Bestandsschutzregelung bei kurzfristiger Beschäftigung

Abo-Inhalt 22.08.2018 3 Min. Lesedauer

| In der Praxis stellt sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung aktuell folgende Frage: Welche Zeitgrenze gilt, wenn ein Arbeitnehmer 2018 eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen hat, die 2019 endet. Gelten hier die bis 31.12.2018 geltenden Zeitgrenzen von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen oder die ab 01.01.2019 geltenden Grenzen von 2 Monaten bzw. 50 Arbeitstagen? |

Ausgabe: 08/2018, S. 159 · ID: 45433484

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