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Entgeltfortzahlung/MindestlohnBAG stellt klar: Kein Verfall von Mindestlohn im Krankheitsfall – Auswirkungen auf die Praxis

Top-Beitrag Abo-Inhalt 21.09.2018 4 Min. Lesedauer Von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA ArbR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen

| Die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG kann trotz seiner Unabdingbarkeit gemäß § 12 EFZG grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden. Eine tarifliche Ausschlussfrist ist jedoch nach § 3 S. 1 MiLoG unwirksam, soweit sie auch den während der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Dies hat das BAG entschieden. Das hat Auswirkungen auf die Praxis. |

Ausgabe: 10/2018, S. 197 · ID: 45474829

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