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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenÜberlassung eines betrieblichen Smartphones und privater Mobilfunkvertrag

Abo-Inhalt 19.09.2018 2 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alter/Bonn

| Sind die laufenden Kosten für die Benutzung eines betrieblichen Smartphones nach § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei, wenn der Mobilfunkvertrag auf den Arbeitnehmer lautet und der Arbeitgeber den Mobilfunkvertrag bezuschusst. Nein, meint LGP. Anders sieht es das „Lexikon für das Lohnbüro“. |

Ansicht „Lexikon für das Lohnbüro“ – Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG

Ausgabe: 11/2018, S. 202 · ID: 45464663

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