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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 14.09.2018 2 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben sowie Gesetzesänderungen. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Besteuerung von Arbeitslohn in Dreieckssachverhalten

Ein Besteuerungsrecht für Drittstaateneinkünfte, d. h. Einkünfte, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland oder dem anderen Wohnsitzstaat stammen – kann nicht ohne Rücksicht auf die Regelungen des DBA mit dem Quellenstaat (Drittstaat) ausgeübt werden (FG Münster, Urteil vom 01.07.2018 Az. 1 K 42/18, Abruf-Nr. 204226).

Vordruck für Lohnsteueranmeldung ab 2019 veröffentlicht

Das BMF hat den Vordruck für die Lohnsteueranmeldung 2019 veröffentlicht (BMF, Bekanntmachung vom 24.08.2018, Az. IV C 5 – S 2533/18/10002, Abruf-Nr. 204223).

Bundesregierung: Keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen

Die Bundesregierung plant keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert 6 Prozent beträgt. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.07.2018, Abruf-Nr. 204222).

Gesetzesänderungen: Ausweitung der „Gleitzone“ geplant

Die „Gleitzone“ soll auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) ausgeweitet werden (Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung [RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz] → Abruf-Nr. 203149).

Übernahme von Umzugskosten: So wahren Arbeitgeber die Chance auf den Abzug der Vorsteuer

Übernehmen Arbeitgeber die Kosten des Umzugs eines Arbeitnehmers, können sie die Vorsteuer daraus geltend machen, wenn der Umzug überwiegend betrieblich veranlasst ist und die Rechnungen auf den Arbeitgeber ausgestellt sind (FG Hessen, Urteil vom 22.02.2018, Az. 6 K 2033/15, Abruf-Nr. 202596, Revision beim BFH: Az. V R 18/18).

Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses

Erhält der Steuerpflichtige im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenberater und Mitglied eines Widerspruchsausschusses Entschädigungen für Zeitaufwand gemäß § 41 Abs. 3 S. 2 SGB IV, liegen weder die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 26 EStG noch nach § 3 Nr. 12 EStG vor. Der Freibetrag in Höhe von 720 Euro nach § 3 Nr. 26a S. 1 EStG ist ein Jahresbetrag, der nur einmalig für sämtliche Einkünfte im Sinne dieser Vorschrift zu gewähren ist (BFH, Urteil vom 03.07.2018, Az. VIII R 28/15, Abruf-Nr. 204249).

Abfindung an einen Grenzgänger Wegzug nach Frankreich – anteilige Besteuerung in Deutschland

Eine Abfindung an einen Grenzgänger, der während der Dauer des Dienstverhältnisses von Deutschland nach Frankreich zieht, ist in Deutschland anteilig steuerpflichtig. Und zwar so weit, wie die Einkünfte aus der Tätigkeit der inländischen Besteuerung unterlegen haben (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2018, Az. 6 K 1405/15, Abruf-Nr. 202801).

Ruhegehaltszahlungen an Hinterbliebene von Grenzgängern nach DBA Schweiz

Bei Ruhegehaltszahlungen an Hinterbliebene von Grenzgängern nach Art. 19 Abs. 5 DBA Schweiz hat der Ansässigkeitsstaat das vorrangige Besteuerungsrecht. Das zuständige Finanzamt stellt eine Ansässigkeitsbescheinigung aus (BMF, Schreiben vom 27.07.2018, Az. IV B 2 – S 1301-CHE/07/10019-04, Abruf-Nr. 204312).

Ausgabe: 09/2018, S. 170 · ID: 45468869

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