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LGPLöhne und Gehälter professionell

AuslandstätigkeitIm Ausland tätige Arbeitnehmer mit Familie: BFH regelt Erstattung von Übernachtungskosten neu

Top-Beitrag Abo-Inhalt 18.10.2018 4 Min. Lesedauer

| Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der an einem ausländischen Einsatzort im Rahmen einer Auswärtstätigkeit tätig wird, die Übernachtungskosten steuerfrei erstatten, wenn der Arbeitnehmer seine Wohnung in Deutschland behält. Wird der Arbeitnehmer von seiner Familie begleitet, kann der Arbeitgeber die dadurch entstehenden höheren Unterkunftskosten nicht vollständig steuerfrei erstatten. Der BFH billigt einen „modifizierten Aufteilungsmaßstab nach Köpfen“. |

Ausgabe: 10/2018, S. 193 · ID: 45547507

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